Duplexsonographie / Echokardiographie
In unserer Praxis bieten wir Ihnen zwei wichtige bildgebende Untersuchungsmethoden an: die Duplexsonographie und die Echokardiographie. Diese modernen Verfahren ermöglichen es uns, präzise Informationen über die Gesundheit Ihrer Gefäße und Ihres Herzens zu erhalten. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Bedeutung und Anwendungsbereiche dieser Untersuchungen.
Duplexsonographie
Mit Hilfe der Duplexsonographie als nicht-invasives Ultraschallverfahren können an den Extremitäten und den hirnzuführenden Gefäßen Engstellen aufgedeckt werden. Fragestellungen, die hiermit beantwortet werden können, beziehen sich zum Beispiel auf das Vorliegen einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) oder von interventionspflichtigen Engstellen der Halsgefäße.
Bei der Untersuchung des Bauchraumes können weiterhin Engstellen der Nierengefäße aufgefunden werden, die im Rahmen der Abklärung eines erhöhten Blutdruckes interessant sind.
Duplexsonographische Leistungen müssen, sofern diese nicht im hausärztlichen EBM (= einheitlicher Bewertungsmaßstab: Grundlage für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen) erfasst sind, privatärztlich als IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) in Rechnung gestellt werden.
Echokardiographie
Die Echokardiographie, auch bekannt als Herzultraschall, ist eine nicht-invasive Untersuchungsmethode, die es uns ermöglicht, das Herz und seine Funktionen detailliert zu beurteilen. Bei dieser schmerzlosen und sicheren Untersuchung wird mithilfe von Ultraschallwellen ein Echtzeitbild des Herzens erzeugt. Dadurch können wir wichtige Informationen über die Herzgröße, die Pumpfunktion, die Herzklappen und die Blutflussgeschwindigkeiten erhalten. Unser Ultraschallgerät ist hierfür mit einem dafür erforderlichen Schallkopf ausgerüstet.
Die Untersuchung ist von entscheidender Bedeutung für die Diagnose und Überwachung verschiedener Herzerkrankungen, einschließlich Klappenfehler, Herzmuskelveränderungen und angeborene Herzfehler. Wir erhalten präzise Aussagen über die Gesundheit Ihres Herzens, um die bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen.
Die Echokardiographie ist nicht im hausärztlichen EBM (= einheitlicher Bewertungsmaßstab: Grundlage für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen) enthalten und wird daher privat als IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) berechnet.