Feuerwehr-Eignungsuntersuchung
Das Tragen von Atemschutzgeräten stellt hohe Anforderungen an die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit. Feuerwehrangehörige, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen deshalb vor Aufnahme dieser Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen ihre gesundheitliche Eignung ärztlich nachweisen.
Wir führen in unserer Praxis die Eignungsuntersuchung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr nach den aktuellen Vorgaben der DGUV durch. Die Untersuchung orientiert sich an der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie den aktuellen DGUV-Empfehlungen „Atemschutzgeräte (Eignungsbeurteilung)“. Die früher gebräuchliche Bezeichnung hierfür war G 26.3.
Abhängig von Alter und Art des verwendeten Atemschutzgerätes umfasst die Untersuchung neben Anamnese und körperlicher Untersuchung die erforderlichen apparativen Untersuchungen, beispielsweise Lungenfunktionsprüfung, Ruhe-EKG und Belastungs-EKG sowie weitere Untersuchungen entsprechend den geltenden Vorgaben. Abschließend erfolgt die ärztliche Beurteilung und Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung für die Tätigkeit unter Atemschutz.